Rechtssicherheit

Rechtssicherheit der Soloof Energy House Solution (SEHS)

Die Soloof Energy House Solution (SEHS) erfüllt die recht­li­chen Anforderungen für Mieterstromprojekte in Deutschland und ist inner­halb des Hauses rechts­kon­form.

  • Kundenanlage statt Netz
    Nach §3 Abs. 24a EnWG gel­ten die Leitungen vom Hausdach bis zu den Mietern als Kundenanlage und nicht als öffent­li­ches Netz oder Verteilnetz. Dadurch ent­fal­len Netzentgelte und eine Regulierung durch die Bundesnetzagentur.
  • Abgrenzung zur Stromversorgung
    SEHS lie­fert nur zusätz­lich Solarstrom. Fällt die PV-Erzeugung aus (z. B. nachts), wird der Mieter wei­ter über das öffent­li­che Netz ver­sorgt. Damit ist SEHS keine eigen­stän­dige Stromversorgung, son­dern eine Ergänzung.
  • Urteile berück­sich­tigt
    Neuere EU- und BGH-Urteile (C‑293/23 und EnVR 83/20) stel­len klar, dass Netze mit aus­schließ­li­cher Versorgung ein Verteilnetz dar­stel­len. Bei SEHS liegt die­ser Fall nicht vor, da immer eine Netzversorgung par­al­lel besteht.
  • Abrechnung und Messung
    Die Abrechnung erfolgt über MID-kon­forme Zähler (Richtlinie 2014/32/EU). Ein exter­ner Messstellenbetreiber ist nicht erfor­der­lich. Jeder Mieter kann sei­nen Stromversorger frei wäh­len.

Fazit:
Mit SEHS bie­tet Soloof ein rechts­si­che­res Modell, das Mietern Solarstrom aus der eige­nen Anlage zur Verfügung stellt – trans­pa­rent, dis­kri­mi­nie­rungs­frei und ohne zusätz­li­che Netzentgelte.